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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Hochzeitstraume.Mainz vertreten durch Sarah Loos, Annemarie-Renger-Straße 3e, 55130 Mainz. Nachfolgend als Hochzeitsplanerin tituliert.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden, folgend Brautpaar genannt, und Sarah Loos geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Angebote, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote von Sarah Loos an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nach Angebotsannahme durch das Brautpaar ist Sarah Loos berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Brautpaares zu tätigen. Insbesondere ist Sarah Loos berechtigt, auch im Namen und auf Rechnung des Kunden Geschäfte oder Verträge zwischen diesem und den Vertragspartnern zu vermitteln und abzuschließen. Dem Brautpaar ist bekannt, dass die Hochzeitsplanerin gegebenenfalls Provisionsansprüche aus derartigen vermittelten Geschäften gegen ihre Vertragspartner hat. Sarah Loos ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

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Preise, Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Sarah Loos sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei der Buchung einer Leistung ist das vereinbarte Honorar des Vertrages– sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – zu zahlen. Die genauen Zahlungen und Fristen sind dem Leistungsvertrag zu entnehmen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Sarah Loos über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 3% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsdrohung, ist Sarah Loos zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt

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Pflichten des Kunden

Sarah Loos hält beim Erstgespräch sämtliche, bis dahin vorhandene, Informationen, Wünsche und Vorstellung zur Hochzeit des Brautpaares schriftlich fest. Das Brautpaar hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Dienstleisterverträge und - rechnungen werden an Sarah Loos weitergeleitet.

Während der Planungszeit trifft das Brautpaar Entscheidungen in einem angemessenen Zeitraum, so dass die Wünsche durch die Hochzeitsplanerin umsetzbar sind. Jegliche Entscheidungen, Buchungswünsche von Dienstleistern oder anderen Dingen bezüglich der Hochzeit, und/oder Änderungen von Planungsdetails sind Sarah Loos schriftlich mitzuteilen. Für die Hochzeitsplanerin ist am Veranstaltungstag für Essen und Trinken zu sorgen.

Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist Sarah Loos an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

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Dekoration, Mietartikel, Mietablauf

Das Brautpaar hat während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit auf den Mietkatalog für Dekoration von Hochzeitstraume.Mainz zu zugreifen und für die Hochzeit aus diesem Dekorationen anzumieten.  Die Mietartikel sind Eigentum von Hochzeitstraume.Mainz und werden - wenn nicht anders vereinbart - von Sarah Loos nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich. Wir haben danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen.

Im Rahmen der Leistung “Dekoservice” liefert Sarah Loos die angemietete Dekoration für den Aufbau im Veranstaltungsort und holt diese beim Abbau ab. Für etwaige Schäden zwischen Lieferung und Abholung kommt der Mieter, das Brautpaar, auf. Sarah Loos gewährleistet, dass die Mietartikel in einwandfreiem Zustand sind.

Dekorationen, Mobiliar und Textilien von externen Dienstleistern berufen sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters. Sarah Loos übernimmt für extern angemietete Dekoration, Mobiliar und Textilien keine Haftung. Etwaige Beschädigungen müssen vom Brautpaar erstattet werden. Hier behält sich Sarah Loos vor nach der Veranstaltung eine Rechnung zu stellen.

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Rücktritt, Kündigungen, Verschiebungen

Wird die Veranstaltung seitens des Brautpaares abgesagt, so ist der Vertrag schriftlich zu kündigen und Sarah Loos behält sich das Recht, alle bis dahin erbrachten Leistungen mit der Anzahlung zu begleichen oder in Rechnung zu stellen. Kommt es zur Verschiebung des Events seitens des Brautpaares, so behält sich Sarah Loos vor 20% Mehrkosten für den erhöhten Planungsaufwand zur Leistung zu rechnen.

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. 

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit Sarah Loos für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist Sarah Loos verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an das Brautpaar abzutreten.

Darüber hinaus ist Sarah Loos berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Die Hochzeitsplanerin ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.

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Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum von Hochzeitstraume.Mainz.

Nutzungsrechte jeder Art an den von Sarah Loos erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei Sarah Loos.

Sarah Loos ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen

 

Sarah Loos behält sich das Recht vor, an Veranstaltungsorten zu Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen der Hochzeit, der Dekoration sowie dem Brautpaar zu machen. Für Fotos- und Videoaufnahmen vom Mieter zur Verfügung gestellt gilt dieses Recht ebenfalls. Ein Widerspruch muss schriftlich gestellt werden.

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Haftung

Sarah Loos haftet gegenüber dem Kunden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Verträge mit Dritten werden ausschließlich namens und in Auftrag des Kunden abgeschlossen. Dementsprechend haftet Sarah Loos nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Auftraggebers gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Auftraggeber, sowie durch Dritte verursachte Schäden.

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Datenschutz

Sarah Loos ist berechtigt, Daten über das Brautpaar, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.

Die Daten der Nutzer werden nur dann an Dritte weiter geleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Nutzer in die Weiterleitung eingewilligt hat.

Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Weiterleitung der Daten der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer dient und ein weiterer Dienstleister zur Rechnungstellung die Anschrift bezogen auf die Veranstaltung benötigt.

Die Weiterleitung der Daten erfolgt auch, wenn von zuständigen Stellen wie z.B. von Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden keineswegs an Dritte zu Werbezwecken oder zwecks Erstellung von Nutzerprofilen verkauft oder weitergeleitet.

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Rechtswahl, Gerichtsstand

Hochzeitstraume.Mainz wird von der Inhaberin Sarah Loos betrieben.  Firmensitz ist: Annemarie-Renger-Straße 3e in 55130 Mainz. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Sarah Loos unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mainz.

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